Erlaß vom 3. Februar 1931

 

Erlaß Nr. 1.

 

Der Obersten SA-Führung liegen eine Reihe von Meldungen und Anzeigen vor, die sich gegen SA-Führer und -Männer richten und vor allem Angriffe wegen des Privatlebens dieser Persönlichkeiten enthalten. Die Prüfung ergibt meist, daß es sich um Dinge handelt, die gänzlich außerhalb des Rahmens des SA-Dienstes liegen. Vielfach sind einfach Angriffe politischer oder persönlicher Gegner ohne weiteres übernommen. Den obersten und oberen SA-Führern wird zugemutet, über diese Dinge, die rein auf privatem Gebiet liegen, Entscheidungen zu treffen.

 

Ich weise diese Zumutung grundsätzlich und in aller Schärfe zurück. Abgesehen davon, daß wertvolle Zeit, die im Freiheitskampf notwendiger ist, nutzlos vertan wird, muß ich feststellen, daß die SA eine Zusammenfassung von Männern zu einem bestimmten politischen Zweck ist. Sie ist keine moralische Anstalt zur Erziehung von höheren Töchtern, sondern ein Verband rauher Kämpfer. Aufgabe der Prüfung kann hier nur sein, ob der SA-Führer oder -Mann in der SA seine Dienstpflicht erfüllt oder nicht. Das Privatleben kann nur dann Gegenstand der Betrachtung sein, wenn es wesentlichen Grundsätzen der nationalsozialistischen Anschauung zuwiderläuft.

 

Die oberen SA-Führer, denen derartige Anzeigen zugehen, werden künftig zunächst zu prüfen haben, ob nicht der Anzeiger, der Mißstimmung und Unfrieden in die SA trägt, zur Verantwortung zu ziehen und gegebenenfalls zum Ausschluß aus der SA bzw. aus der Bewegung zu beantragen sein wird.

 

Adolf Hitler