Führerhauptquartier,  den 3. 4. 41

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L

Nr. 44395/41 g- K. Ch.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

 

15 Ausfertigungen

3. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 26 für die Kriegführung

Zusammenarbeit mit den Verbündeten auf dem Balkan

1.) Die den südosteuropäischen Staaten bei dem Feldzug gegen Jugoslawien zugedachten militärischen Aufgaben ergeben sich aus der politischen Zielsetzung:

Ungarn, dem das Banat zufallen soll, wird vorzugsweise dieses Gebiet zu besetzen haben, hat sich aber bereiterklärt, darüber hinaus an der Vernichtung des Feindes mitzuwirken.

Bulgarien, soll Mazedonien zurückerhalten und wird daher hauptsächlich an dem Angriff in dieser Richtung zu interessieren sein, aber ohne von deutscher Seite einen besonderen Druck auszuüben. Außerdem fällt den Bulgaren, gestützt auf einen deutschen Panzerverband, die Rückendeckung gegen die Türkei zu. Hierzu wird Bulgarien auch die an der griechischen Grenze stehenden 3 Divisionen mit heranziehen.

Rumänien, wird seine Aufgabe im eigenen wie im deutschen Interesse auf die Sicherung der Grenze gegen Jugoslawien und gegen Rußland zu beschränken haben. Durch den Chef der deutschen Wehrmachtmission ist darauf hinzuwirken, daß die Abwehrbereitschaft Rumäniens gegen Rußland erhöht wird und daß nach Möglichkeit die rumänischen Kräfte um Temesvar (1 I. D. u. K. Br.) weiter nach Osten verlegt werden, um die Verbindung zwischen der ungarischen 2. Armee und dem deutschen XXXXI. A. K. nicht zu stören. Zum Mindesten muß der gegenseitige Verkehr ungar. u. deutscher Verb. Kdos. über die rumän.-ungar. Grenze unbehindert vonstatten gehen können.

2.) Für die militärische Zusammenarbeit und die Organisation der Befehlsführung bei den kommenden Operationen gelten folgende Richtlinien:

Die einheitliche Führung dieses Feldzuges, soweit es sich um die operative Zielsetzung für die italienischen und ungarischen Streitkräfte im Rahmen der Gesamtoperation handelt, behalte ich mir selbst vor. Sie muß sich in einer Form abspielen, die den Empfindlichkeiten der Verbündeten Rechnung trägt und den Staatsoberhäuptern Italiens und Ungarns die Möglichkeit offen läßt, ihrem Volk und ihrer Wehrmacht gegenüber als souveräne militärische Führer zu erscheinen.

Ich werde daher die militärischen Forderungen für die Einheitlichkeit der Operationen, die mir durch den Ob. d. H. und den Ob. d. L. zu übermitteln sind, in Form von persönlichen Schreiben an den Duce und den Reichsverweser Horthy als Vorschläge und Wünsche übermitteln.

Durch den Oberbefehlshaber der 12. Armee ist der bulgari­schen Staats- und Wehrmachtführung gegenüber dasselbe Verfahren zu wählen.

Sollten einzelne bulgarische Divisionen an den Operationen gegen Jugoslawien teilnehmen, so müssen sie den örtlichen deutschen Kommandobehörden unterstellt werden.

3.) In Ungarn ist eine Dienststelle »Der deutsche General beim Oberkommando der ungarischen Wehrmacht« zu bilden, dessen Stabe auch ein Verbindungsstab der Luftwaffe anzugliedern ist.

Diese Dienststelle dient sowohl meiner Verbindung mit dem Reichsverweser, wie der Verbindung der Wehrmachtteile mit dem ungarischen Oberkommando.

Alle Einzelheiten der Zusammenarbeit mit den ital. und ungar. Kräften sind durch die Wehrmachtteile und durch die zwischen den benachbarten Armeen bezw. Luftflotten auszutauschenden Verbindungs organe zu regeln.

4.) Die Luftverteidigungskräfte Rumäniens und Bulgariens bleiben in die deutsche Luftverteidigung dieser Länder eingegliedert, soweit sie nicht im Bereich ihrer eigenen Heereskräfte eingesetzt werden. Ungarn schützt sein Gebiet selbständig mit der Maßgabe, daß die hier operierenden deutschen Verbände und die für sie wichtigen Objekte durch die deutsche Wehrmacht gesichert werden.

5.) Von der neuen Regelung über die einheitliche Führung abgesehen, bleiben die Vereinbarungen mit Ungarn bestehen. Die ital. 2. Armee wird erst dann Bewegungsfreiheit bekommen, wenn der Angriff der deutschen 2. Armee und der schnel­len Gruppe des XXXXVI. A. K. sich auszuwirken beginnt. Es kann notwendig werden, daß er zu diesem Zweck vorerst in einer mehr südlichen als südostwärtigen Richtung geführt werden muß. Die Beschränkung der ital. Luftwaffe auf den Schutz von Flanke und Rücken der Front in Albanien, den Angriff gegen den Flugplatz von Mostar und die Küstenflughäfen und auf die Mitwirkung vor der Front der ital. 2. Armee, sobald diese zum Angriff antritt, wird durch das O. K. W. veranlaßt.

6.) Die nach dem Feldzug den verschiedenen Staaten zufal­lenden Besatzugsaufgaben werde ich später regeln. Schon während der Operationen ist in der Art der Zusammenarbeit mit den Verbündeten die Waffenbrüderschaft zum Erreichen eines gemeinsamen politischen Zieles in jeder Weise zu betonen.

(gez.) Adolf Hitler

F. d. R.

Fett

Hauptmann d. G.

 

Verteiler:

Ob d H (Op. Abt.)                                                          1. Ausf.

Ob d L (Lw. Fü. St. Ia)                                                   2. Ausf.

Ob d M (1. Ski.)                                                             3. Ausf.

Chef d. deutschen Wehrm.-Miss. in Rumänien                  4. Ausf.

Deutscher General b. Hauptquartier d. ital. Wehrmacht     5. Ausf.

Deutscher General beim Oberkommando d. ungarischen

Wehrmacht                                                                      6. Ausf.

OKW

WFSt                                                                     7. Ausf.

Abt. L                                                         8.-12. Ausf.

WNV                                                              13. Ausf.

WPr                                                                14. Ausf.

Ausl./Abw.                                                           15. Ausf.

Ausl.                                                                16. Ausf.

 

 

[26a]

 

Führerhauptquartier,  den 5.4.41

 

Oberkommando der Wehrmacht 

Nr. 44467/41 g. K. Chefs.

WFSt/Abt. L (I Op.)

 

Geheime Kommandosache

Chef Sache                             

Nur durch Offizier                     

 

16 Ausfertigungen

3. Ausfertigung

 

Betr.: »Unternehmen Fünfundzwanzig«

1.) Gemäß Weisung 26 war der Chef der deutschen Wehrmachtmission in Rumänien beauftragt, darauf hinzuwirken, daß nach Möglichkeit die rumänischen Kräfte um Temesvar (1 Inf. Div. und t Kav. Brig.) weiter nach Osten verlegt werden. Dieser Auftrag entfällt. Dagegen bleibt es dabei, daß der gegenseitige Verkehr ungarischer und deutscher Verbindungs­kommandos über die ungarisch-rumänische Grenze unbehindert vonstatten gehen muß.

In der Weisung 26 ist entsprechend auf Seite 2 (Zeile 5 bis 9) der Absatz »und daß . .. bis . .. stören« zu streichen.

2.) Es ist unerwünscht, daß ungarische Kräfte ostwärts der Theiß angesetzt werden (bisher hier 1 Brigade vorgesehen).

Den Ungarn gegenüber ist dies mit dem neuerdings schwächeren ungarischen Kräfteeinsatz gegen Jugoslawien zu begründen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I.A.

Warlimont

Verteiler:

[Wie Weisung 26]