Weisung Nr. 61 für die Kriegführung

 

 

Fernschreiben von + FRR GWNOL 01709 24 / 8. 205 5. = An Nachr. OKM / Ski. = Gltd.: Reichsleiter Bormann. = Gen Bevollm. Reichsverwaltung z Hd Staatssekr. Stuckart. - Gauleiter Grohe, Reichskommissar in Belgien und Nordfrankreich. - Gauleiter Simon. - Gauleiter Bürkel. - Gauleiter Wagner. -OT-Zentrale. - Chef H Rüst u BdE. - Stellv. Gen Kdo VT. -Stellv. Gen Kdo XII. - Stellv. Gen Kdo V. - Gen d Pi u Fest b OKW. - Nachr. Ausw. Amt. - Nachr. Ob West. - Nachr. Mil Befh in Frankreich. - Nachr. Chef GenStdH (zugl. für Op Abt., Gen Qu, Gen d Art.). - Nachr. OKL / FüStab. - Nachr. OKM/ Ski. gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier

 

Befehl über Ausbau der deutschen Weststellung

1.) Ich befehle den Ausbau der »deutschen Weststellung« mit den Mitteln eines Volksaufgebots in folgenden Abschnitten:

a) Unter verantwortlicher Leitung des Gauleiters Grohe, Reichskommissar in Belgien und Nordfrankreich, in der bereits erkundeten Scheide - Albert Kanallinie bis westlich Aachen (Anschluß an Westwall),

b) unter verantwortlicher Leitung des Gauleiters Simon

In der Mosellinie vom Westwall südwestlich Trier bis zur Grenze zwischen Gau Moselland und Gau Westmark,

c) unter verantwortlicher Leitung des Gauleiters Bürkel

In der Mosellinie von der Grenze des Gaues Westmark über Waffenplatz Metz-Diedenhofen-südlich St Avold (Teile der Maginotlinie) bis Saaralben,

d) unter verantwortlicher Leitung des Gauleiters Wagner

In der bereits erkundeten Vogesenstellung von Saaralben bis Beifort,

unbeschadet, ob Teile der Stellung im Bereich eines benachbarten Gaues liegen.

Außerdem wird die Mosellinie von südlich Metz über Nancy - Epinal bis St Maurice, später durch Mil. Befh. in Frankreich gemäß Sonderbefehl ausgebaut.

2.) Die mit Chef H Rüst u BdE mit Nr. G 105/44 g K Chefs vom 14. 8. gemeldete Linienführung wird genehmigt. Zwischen Maastricht und Aachen ist zunächst die Linie über Valkenburg auszubauen, die vorgesehene südlichere Linie über Eben-Emael erst in späterer Dringlichkeit.

3.) Die rein militärischen Aufgaben für alle Stellungen obliegen dem Chef H Rüst u BdE nach Weisung des OKW.

Unter ihm sind zur Durchführung der militärischen Aufgaben verantwortlich einzusetzen:

a) Wehrm. Befehlshaber in Belgien und Nordfrankreich.

b) Stellv. Gen Kdo XII. A. K.

c) Stellv. Gen Kdo V. A. K.

Ihre Abschnitte sind denen der Gauleiter anzupassen, auch wenn Teile der Stellung im Bereich eines Nachbar-Wehrkreises liegen.

Chef H Rüst und in seinem Auftrag die militärischen Kommandobehörden bestimmen mit Hilfe der bereits eingesetzten Erkundungsstäbe und der vorgesehenen Pionier-Sonderstäbe:

a) Die taktische Linienführung der Stellung im einzelnen auf Grund der bereits durchgeführten Erkundung.

b) Die Dringlichkeit im Ausbau der einzelnen Abschnitte.

c) Die Art des Ausbaues auf Grund der taktischen und technischen Kampferfahrungen und der verfügbaren Mittel.

4.) Der Ausbau selbst ist so durchzuführen, daß in erster Linie ein durchgehendes Panzerhindernis entsteht, die Vorbereitungen für eine Zerstörungszone feindwärts der Stellungen getroffen werden und ein durchlaufendes tief gegliedertes Stellungs-System erreicht wird, das an den Schwerpunkten durch daneben laufenden ständigen Ausbau zu verstärken ist.

Im Waffenplatz Metz-Diedenhofen und in den einzubeziehenden Teilen der Maginotlinie sind die bestehenden Anlagen umzubauen und nicht benutzte Anlagen unbrauchbar zu machen. Besondere Richtlinien für den Ausbau werden durch OKW/ Gen d Pi u Fest erlassen.

5.) Alle für den Ausbau der Stellungen eingesetzten militärischen Dienststellen und Truppen bleiben den vorgesetzten militärischen Dienststellen unterstellt.

Für den reinen Arbeitseinsatz werden sie an die Anordnungen der Gauleiter gebunden.

6.) Die Erfassung der zivilen Arbeitskräfte und ihr Einsatz ist Aufgabe der Gauleiter, denen auch die Betreuung und Versorgung dieser Kräfte einschließlich der eingesetzten OT zufällt.

7.) Einsätz der OT im Rahmen des Ausbaus: Die OT wird auf Grund unmittelbarer Vereinbarungen zwischen den Gauleitern und der OT derart eingesetzt, daß sie den notwendigen Bauapparat zur Verfügung stellt und die, fachliche Aufsicht bei der Ausführung der Bauarbeiten übernimmt. Verantwortlich für den Ausbau bleibt der betreffende Gauleiter. Zu ihm tritt jeweils die örtliche OT-Dienststelle als techn. Abteilung.

8.) Durchführung der gesamten Materialbeschaffung (Anforderung, Zuweisung, Antransport) wird durch »besondere Anordnungen« geregelt.

9.) Über die beabsichtigte Organisation des Ausbaus und die aufzubringenden Arbeitskräfte ist mir sobald als möglich durch die Gauleiter über den Leiter der Parteikanzlei, über Ausbaustand und Baufortschritt durch Chef H Rüst u BdE über OKW/ WFSt zum 1. und 15. jeden Monats zu melden.

(gez.) Adolf Hitler

Nr. 772965/44 g K Chefs.

 

 

 

Fernschreiben von + + FRR GWNOL 02057 7. 9. 2115 = Nachr: OKM / Ski = Gltd: Reichsleiter Bormann (Kurier) = Gen Bevollm Reichsverwaltung z Hd Staatssekr Stuckart = Reichskommissar für die besetzten Niederld. Gebiete, Reichs-min Dr. Seyss-Inquart = Gauleiter Grolle" — OT-Zentrale = Chef H Rüst u BdE = Stellv Gen Kdo VI = Gen d Pi u Fest beim OKW (Kurier) = Nachr Ausw Amt z Hd H. Botsch. Ritter (Kurier) = Nachr Ob West = Nachr Wehrm Bef Belg-Nordfrankreich = Nachr Wehrm Bef Niederlande = Nachr Chef GenStdH (Kurier) = Nachr OKL/FüStab = Nachr OKM/Skl = Nachr Reichskanzlei (Kurier) = Nachr Chef HNW (Kurier) gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier.

 

Betrug: »Der Führer« Nr. 772965/44 gK Chefs vom 20. 8. 44.

Betr.: Ausbau der deutschen Weststellung.

In Abänderung der Ziffer 1 a) wird die verantwortliche Leitung des Ausbaus in dem durch Holland führenden Abschnitt der Weststellung von Maastricht bis westlich Aachen dem Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebiete, Reichsminister Dr. Seyss-Inquart, übertragen.

Für Durchführung der rein militärischen Aufgaben in die­sem Abschnitt bleibt Wehrkr Kdo VI verantwortlich.

Gez. i. A. Jodl - OKW/WFSt/Op (H) / Nr. 772965/44 gK Chefs II. Ang.